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Ermäßigter Krankenkassenbeitrag für Rentner


Der Bundestag möge beschließen, dass für die Krankenkassenbeiträge der Rentner künftig nur noch der ermäßigte Beitragssatz, anlog zu freiwillig gesetzlich Versicherten- nicht sozialversicherungspflichtig-Beschäftigten, erhoben wird.

 

Begründung:

 

Die Krankenkassen erheben derzeit einen allgemeinen Beitragssatz von derzeit 14,6% plus Zusatzbeitrag, der die Zahlung von Krankengeld ab dem 43. Krankheitstag beinhaltet.

Für freiwillig Versicherte, die nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind (z.B. Freiberufler, Selbstständige) ohne Krankengeldanspruch, gilt ein ermäßigter Beitragssatz von 14 % + Zusatzbeitrag. Für Rentner wird jedoch der allgemeine Beitragssatz von 14,6 % + Zusatzbeitrag erhoben, obwohl für Rentner die Zahlung von Krankengeld entfällt.



Wasserstoff mehr fördern!!




Das Gelingen der Energiewende, erfordert ein Mehr an Flexibilitätsoptionen. Benötigt werden kurz- und mittelfristig größere Mengen an regelbaren Lasten sowie perspektivisch Langfristspeicher mit hohem Volumen und dauerhafter Speicherfähigkeit. Diese technologieoffen und mit marktwirtschaftlichen Instrumenten anzureizen, halten wir für notwendig, zur Steuerung in eine karbonfreie Zukunft.

Um dieses zu Erreichen braucht es neben dem Ausbau der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen und der Stromnetze, ein schnelles Hochlaufen der Wasserstoffwirtschaft als entscheidenden Hebel um industrielle (speziell chemische) Prozesse nachhaltig umzustellen. Hier braucht gerade die chemische Industrie ein klares Signal, um Investitionen in die Verwendung von Wasserstoff zu tätigen.

Hierfür muss dieser Energieträger, der zur Zeit noch sehr kostenintensiv hergestellt wird, eine klare politische Flankierung erhalten. Sowohl auf Bundes- als auch auf Europaebene ist es unerlässlich eine Bereitschaft zur Förderung der Wasserstoffwirtschaft zu erzeugen.

Ein auf lange Zeit tragfähiges Zielmodell „für die Struktur der Netzentgelte und einiger staatlich verursachten Preisbestandteile“ muss schnellstmöglich definiert werden, sodass Kostendegressionen für eine wachsende wirtschaftliche Nutzung von Windwasserstoff eingeleitet werden können. Die Neustrukturierung der fixen Strompreisbestandteile (Steuern Abgaben, Umlagen) sollte fundiert, in vorab festzulegenden Teilschritten und mit ausreichenden Übergangsfristen umgesetzt werden. Auf diese Weise erhalten alle beteiligten Marktpartner die notwendige Investitions- und Planungssicherheit für den Umstieg auf neue Technologien wie Wind-Wasserstoff. Dabei gibt es in Norddeutschland eine große Chance das Tor in die nationale Wasserstoffzukunft zu werden. Die Nähe zu Windparks, bereits vorhandener Stromnetzanbindung, sowie großen Verbrauchern in der Metropolregion (Haushalte) und im industriellen Bereich bietet sich hierfür an. Daneben lässt sich über die Häfen der zukünftig notwendige Import von Wasserstoff ideal organisieren. Dafür muss in den norddeutschen Häfen jetzt eine Infrastruktur geschaffen und der Bau von entsprechenden Terminals angeschoben werden. Das bereits vorhandene Gasnetz sollte weiter ausgebaut und erweitert werden, um eine flexible und umfassende Nutzung von Wasserstoff zu ermöglichen.

Wir fordern, dass im künftigen Strommarktdesign schon jetzt die Rolle des Langzeitspeichers Wasserstoff mit seinem Potential für eine stoffliche Nutzung in der chemischen Industrie und als Treibstoff im Verkehr (Schiff, Schwerlast, Bahn und Flugzeug) in den künftigen Rahmenvorgaben angemessen berücksichtigt wird.

 

Wasserstoff, der mittels Strom aus Erneuerbaren Energien produziert wird, leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutz- und Luftreinhalteziele in allen Sektoren eine Leistung, die derzeit kaum ein anderer Energieträger zu erbringen vermag. So wird das Potenzial der Erneuerbaren Energien besser ausgeschöpft. Hinzu kommen positive Effekte bei der Reduzierung der Lärmbelastungen im Verkehr und der Importabhängigkeiten für fossile Rohstoffe. Dieser systemrelevante Beitrag von Wasserstoff sollte sich in den zu schaffenden Anreizstrukturen entsprechend widerspiegeln. Insbesondere fordern wir bereits an dieser Stelle die Berücksichtigung von Wasserstoff bei der Anrechenbarkeit von Maßnahmen zur Erfüllung der Treibhausgasreduktionsvorgaben im Verkehrsbereich (vgl. § 37a Abs. 5 i.V.m. Abs. 1 und 4 BImSchG) im Rahmen des Erlasses einer Rechtsverordnung nach § 37d Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 BImSchG. Ebenso fordern wir eine einheitliche Behandlung von Langfrist- und Kurzfristspeichern mit ihren spezifischen Beiträgen zu Stromnetzstabilität und Versorgungssicherheit im künftigen Energierecht.

 

Im Rahmen einer Studie „Fahrplan zur Realisierung einer Windwasserstoff-Wirtschaft in der Region Unterelbe“ wurde bestätigt: Industrielle Partner auf Produktions-, Infrastruktur- und Verbraucherseite – mit der politischen Unterstützung der Länder Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein – stehen bereit, um den Aufbau einer Windwasserstoff-Wirtschaft voranzutreiben. So würden im Verkehr und in der chemischen Industrie neue Märkte für Windwasserstoff und damit zusätzliche Wertschöpfung in der Region erschlossen. Allein in der Region Unterelbe könnten Investitionen im Umfang von mehreren hundert Millionen Euro freigesetzt werden, wenn die Produktion von Windwasserstoff aufgrund zunehmender Anwendungsfälle und minimierter Belastungen mit Abgaben und Umlagen wirtschaftlich darstellbar wäre. 




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